Eine Windturbine für den Hausgebrauch muss im Jahr 2024 bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllen, die ihren Bau und Betrieb regeln. Für die Installation einer Windturbine direkt auf einer Gebäudestruktur sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich, sofern die Höhe der Turbine 3 Meter über dem Dach nicht überschreitet. Wenn diese Höhe überschritten wird, muss die Anlage bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Die Installation einer Windturbine auf einem separaten Fundament wird wie ein Bauobjekt behandelt, was bedeutet, dass eine Baugenehmigung und eine Nutzungsgenehmigung eingeholt werden müssen. Bei Windturbinen, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, d.h. bei denen der Mast nicht in das Fundament eingelassen ist, sondern von Abspanndrähten gestützt wird, reicht es aus, die Bauabsicht bei der Stadt- oder Kreisverwaltung anzuzeigen.
Mikro-Windturbinen für Privathaushalte dürfen eine Höhe von 30 Metern nicht überschreiten und ihr Betrieb muss den geltenden Bau- und Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erzeugung von Energie für den Eigenbedarf sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich, aber jede Investition muss den lokalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, die von Region zu Region unterschiedlich sein können.
Das Regierungsprogramm ‘Meine Windkraftanlage’.
Das Regierungsprogramm ‘My Wind Power Plant’, das darauf abzielt, Prosumer-Energie im Bereich der Mikro-Windkraft zu entwickeln, soll 2024 starten. Das Programm richtet sich an Eigentümer und Miteigentümer von Wohngebäuden und unterstützt den Kauf und die Installation von Hinterhof-Windkraftanlagen mit Stromspeicher.
Selbstinstallation eines Hinterhof-Windrads.
In Übereinstimmung mit Abs. 7.4 des Programms ‘Meine Windkraftanlage’ kann jede natürliche Person, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Wohngebäudes ist, eine Hinterhof-Windkraftanlage installieren. Im Falle einer netzgekoppelten Anlage ist es notwendig, einen umfassenden Vertrag oder einen Stromverkaufsvertrag abzuschließen, der die Einspeisung von Energie in das Netz regelt. Im Falle einer netzunabhängigen Anlage wird die Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch erzeugt. Der Antragsteller muss auf der Rechnung als Käufer/Empfänger angegeben sein. Besteht ein Unterschied zwischen dem Antragsteller und dem Käufer/Empfänger, muss eine entsprechende Erklärung beigefügt werden, die für Ehegatten oder Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, gilt.
Genehmigung für den Bau eines Windrads für den Hausgebrauch.
Für die Montage einer Windturbine direkt an der tragenden Struktur eines Gebäudes sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich. Im Falle einer auf dem Dach montierten Turbine ist keine Genehmigung oder Anmeldung erforderlich, wenn die Höhe 3 Meter über dem Dach nicht überschreitet. Wird diese Höhe überschritten, ist eine Anmeldung der Anlage beim Gemeinde- oder Stadtamt erforderlich. Eine Windkraftanlage auf einem separaten Fundament wird wie ein Bauobjekt behandelt, für das eine Bau- und Nutzungsgenehmigung erforderlich ist. Die maximale Höhe einer Hinterhof-Mikro-Windkraftanlage darf 30 Meter nicht überschreiten.
Bedingungen für den Erhalt von Fördermitteln für eine Hinterhof-Windkraftanlage.
In Übereinstimmung mit Abs. 7.3 des Programms ‘Meine Windkraftanlage’ müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten:
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Bei Miteigentum an einem Gebäude müssen die Zustimmung aller Miteigentümer und eine Erklärung über den Verzicht auf eine Doppelfinanzierung eingeholt werden. Die Finanzierung ist nur für die gesamte Palette der im Programm genannten Maßnahmen möglich.
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Die Förderung wird einmal pro Windkraftanlage im Rahmen eines umfassenden Vertrags oder eines Anhangs zu einem Vertrag über den Kauf und die Verteilung von Strom gewährt.
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Investitionen in saisonal genutzte Gebäude, Erholungsgebäude, Ferienhäuser und landwirtschaftliche Gebäude können nicht gefördert werden.
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Die Investition kann nicht mit anderen öffentlichen Mitteln aus dem In- oder Ausland finanziert oder realisiert werden, mit Ausnahme der Thermomodernisierungszulage.
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Werden auf einer Fläche von mehr als 20% der Gesamtfläche des Gebäudes gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, ist die Investition nicht förderfähig.
Subventionen für Windkraftanlagen im Jahr 2024.
Im Rahmen des Programms ‘Meine Windturbine’ ist es möglich, eine Kofinanzierung in Form eines Zuschusses von bis zu 50% der Kosten zu erhalten, jedoch nicht mehr als 30.000 PLN pro kofinanzierter Windturbinenanlage (jedoch nicht mehr als 5.000 PLN pro kW).
Eine Finanzierung in Form eines Zuschusses von bis zu 50% der Kosten, aber nicht mehr als 17.000 PLN, kann auch für einen Stromspeicher – Batterie mit einer Mindestkapazität von 2 kWh (aber nicht mehr als 6.000 PLN für 1 kWh) – gewährt werden.
Der Förderzeitraum für die Kosten im Rahmen des Programms “Meine Windkraftanlage” erstreckt sich vom 30. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2028, wobei die mit der Investition verbundenen Kosten als förderfähig angesehen werden können. Die Voraussetzungen sind:
- Beginn der Investition, d.h. Anfall der ersten förderfähigen Kosten (Datum der Zahlung der ersten Mehrwertsteuerrechnung), Anschluss der Mikro-Windkraftanlage (Datum auf der OSD-Bescheinigung) oder Installation der Anlage (Datum der Installation aus dem Arbeitsabnahmeprotokoll).
- Abschluss der Investition, d.h. Montage und Inbetriebnahme der Windkraftanlage zusammen mit der dazugehörigen Infrastruktur und Nachweis der Bezahlung aller Rechnungen für die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation der Geräte.
Zu den förderfähigen Kosten gehören der Kauf und die Installation einer neuen Windkraftanlage sowie der Kauf und die Installation von Energiespeichern, die die Anlage begleiten.
Bedingungen für die Subventionierung.
In Übereinstimmung mit Abs. 7.3 des Programms wird die Förderung für Investitionen gewährt, die vor der Antragstellung abgeschlossen wurden. Die Investitionen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) Alle auf den Rechnungen oder Quittungen aufgeführten Posten müssen vollständig bezahlt worden sein.
(b) Die Anlagen müssen fest angeschlossen und in Betrieb genommen sein.
(c) Die Meldungen oder Mitteilungen über den Abschluss der Investitionen müssen bei den zuständigen Institutionen eingereicht werden.
Die kofinanzierten Geräte müssen neu sein und innerhalb von höchstens 24 Monaten vor der Installation hergestellt worden sein. Die Kofinanzierung steht für inländische Windkraftanlagen zur Verfügung, die in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht errichtet werden, einschließlich nach vorheriger Anmeldung oder Einholung einer Baugenehmigung, falls erforderlich.
Der Begünstigte ist verpflichtet, die Anlage und andere bezuschusste Ausrüstungsgegenstände an dem im Antrag angegebenen Standort für mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses zu betreiben.
Während der Laufzeit der Investition kann der Zweck des Gebäudes nicht geändert werden, die Anlage kann nicht abgebaut werden und der Standort der Investition kann nicht geändert werden, ohne dass die Zuschussvereinbarung gekündigt und die Mittel mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Die Investitionen müssen in Übereinstimmung mit den Programmen zum Schutz der Luft und der Richtlinie 2008/50/EG getätigt werden.
Wenn eine Kleinstanlage mit Stromspeicher an das Verteilernetz angeschlossen ist, wird die installierte Kapazität des Energiespeichers nicht in die installierte Kapazität der Kleinstanlage eingerechnet, sofern:
- Die installierte Kapazität des Stromspeichers
- Die Gesamtleistung, die von der Mikroanlage mit Energiespeicher in das Verteilernetz eingespeist werden kann, übersteigt nicht die installierte elektrische Leistung der Mikroanlage. Die Gesamtleistung der Anlage darf 50 kW nicht überschreiten.
Bedingungen für die Installation einer Hinterhof-Windturbine.
Theoretisch ist es möglich, eine Mini-Windkraftanlage im Alleingang zu installieren. In der Praxis ist jedoch, wie bei elektrischen Messungen, eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation erforderlich. Idealerweise sollte die Installation einer Hinterhof-Windkraftanlage von einer zertifizierten Person durchgeführt werden. Dies gewährleistet nicht nur den korrekten Betrieb der Turbine, sondern auch die Sicherheit bei ihrer Nutzung.
Der Bau einer Windturbine für den Hausgebrauch ist eine umweltfreundliche Lösung für die unabhängige Erzeugung von Strom mit minimalen Umweltauswirkungen und geringen Betriebskosten. Für die Windenergieerzeugung sind keine zusätzlichen Brennstoffe erforderlich und es werden keine schädlichen Stoffe ausgestoßen. Obwohl die Kosten für den Bau einer solchen Anlage hoch sein können, gibt es Finanzierungsmöglichkeiten durch lokale und nationale Programme. Außerdem ist für die Installation eines solchen Kraftwerks oft keine Anmeldung oder Baugenehmigung erforderlich. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Hinterhof-Windturbinen ist es eine Überlegung wert, auf Windenergie umzusteigen.
Vorschriften für eine Hauswindkraftanlage.
Nach den Vorschriften ist für die Installation einer Windturbine direkt in einer Gebäudestruktur keine zusätzliche Genehmigung erforderlich, sofern die Turbine eine Höhe von 3 Metern über dem Dachniveau nicht überschreitet. Wird diese Höhe überschritten, muss die Investition bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Andere Verfahren gelten für eine Windturbine auf einem separaten Fundament, für die eine Bau- und Nutzungsgenehmigung erforderlich ist.
Im Falle einer Windturbine, die nicht fest mit dem Boden verbunden ist, d.h. deren Mast nicht im Fundament verankert ist, sondern durch Abspannseile gestützt wird, reicht es aus, die Absicht, eine solche Turbine zu errichten, bei der örtlichen Behörde anzumelden.
Es ist wichtig zu wissen, dass Kleinstwindkraftanlagen für den Hausgebrauch eine Höhe von 30 Metern nicht überschreiten dürfen und nicht unter das sogenannte Abstandsgesetz fallen. Für die Erzeugung von Strom für den Eigenbedarf sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich.
Quellen für Informationen:
https://www.muratorplus.pl/technika/oze/przydomowy-wiatrak-przepisy-2024-jakie-warunki-trzeba-spelnic-zeby-postawic-wiatrak-na-dzialce-ile-metrow-od-domu-aa-bhtA-az6A-UrNJ.html
https://www.gov.pl/web/ncbr/mala-elektrownia-wiatrowa-na-indywidualne-potrzeby-ncbr-przekaze-milion-zlotych-tworcy-najlepszego-projektu
https://www.prawo.pl/biznes/budowa-farm-wiatrowych-a-nowe-przepisy-ustawy-wiatrakowej,520879.html
https://orka.sejm.gov.pl/proc9.nsf/ustawy/2938_u.htm